Einladung zum Freshfields Media Coaching / 14. November 2017 Frauenquote in Aufsichtsräten Mit 1. Jänner 2018 tritt die Quotenregelung in Form des Gleichstellungsgesetzes von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) in Kraft. Demgemäß müssen beide Geschlechter im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften im Ausmaß von mindestens 30 Prozent repräsentiert sein, wenn die jeweilige Gesellschaft die folgenden Kriterien erfüllt:   −   Unternehmen, die börsennotiert sind oder dauernd mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen, sofern −   der Aufsichtsrat aus mindestens 6 Kapitalvertretern besteht, und −   die Belegschaft zu mindestens 20 Prozent aus Frauen bzw. Männern besteht.  Die Quotenregelung gilt für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat, die nach dem 31. Dezember 2017 erfolgen. Themenbereiche/Fragestellungen:   Anwendungsbereich der Quotenregelung und dessen mögliche Vermeidung – Lücken der gesetzlichen Quotenregelung.  Berechnung und Besetzung sowie mögliche Gestaltungsvarianten für getrennte / gemeinsame Betrachtung von Kapital- und Arbeitnehmervertretern.  Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung (Auswirkung auf (i) die Bestellung und (ii) Aufsichtsratsbeschlüsse bei Mitwirkung nicht ordnungsgemäß bestellter  Aufsichtsratsmitglieder).  Zusammenrechnung von Arbeitnehmerzahlen im GmbH Konzern. Dr. Karin Buzanich-Sommeregger, Dr. Ludwig Hartenau und Dr. Dora Rendessy Partner und Principal Associates im Wiener Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer, laden Sie zu einem Coaching für Journalisten zum Thema „Frauenquote in Aufsichtsräten“ am Dienstag, den 14.11.2017, von 18.30 – 20.00 Uhr in die Kanzleiräume in der Seilergasse 16, 1010 Wien ein. Anmeldungen bitte bis Dienstag, 14. November, 12:00 Uhr  an mf@loebellnordberg.com Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Fürsatz, PR-Agentur LOEBELL NORDBERG,E mf@loebellnordberg.com; T +43 1 890 44 06 17. Hinweise für Redaktionen Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine globale Anwaltssozietät. Wir unterstützen seit langem erfolgreich die führenden Industrie- und Finanzunternehmen, Institutionen und Regierungen bei ihren komplexen Projekten, Transaktionen und Herausforderungen. Ob aus unseren eigenen Büros in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren weltweit oder mit führenden Kanzleien vor Ort - unsere mehr als 2.500 Anwältinnen und Anwälte beraten wirtschaftsrechtlich umfassend und bündeln ihre Kompetenz zu entscheidenden Rechts- und Branchenlösungen für unsere Mandanten. Nachrichten von Freshfields PR in Deutschland finden Sie auch auf twitter: @FreshfieldsPRDE. www.freshfields.com Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in 65 Fleet Street, London EC4Y 1HS, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC334789. Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ist von der Solicitors Regulation Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. Weitere regulatorische Informationen finden Sie im Internet unter www.freshfields.com/support/legalnotice.